An dieser Stelle bieten wir (ohne Eintrittskarte!) die Möglichkeit zum Mitfahren in unserem Fanbus an.
Der Bus, der Firma Richters Reisen GmbH, fährt zu JEDEM Heimspiel unseres Kultclubs in die VeltinsArena, also Liga- und DFB Pokal Spiele.
Da wir auch vereinzelt über freie Karten verfügen, informieren wir darüber weiterhin über unseren kostenlosen Newsletter! Zudem werden immer wieder Karten aus den verschiedensten Gründen kurzfristig frei. Hier ist zu beachten, dass diese Karten zwingend an den Bus gebunden sind.
Fahrpreis:
Mitglieder im Schalke Fanclub Nordhorn (SFN) – 15,00€
Nichtmitglieder des Schalke Fanclub Nordhorn – 20,00€
Um eine angenehme und sichere Fahrt zu den Spielen zu ermöglichen, möchten wir darauf hinweisen, dass diese Busfahrt ausschließlich für Fans von Schalke 04 vorgesehen ist. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir keine Anhänger der Gastmannschaft mitnehmen können.
Abfahrt in der Regel immer vier Stunden vor Anpfiff des jeweiligen Spieles! Schützenhaus Blanke, Heideweg 15, 48529 Nordhorn.
Weitere Zustiegsmöglichkeiten bestehen in Brandlecht, Quendorf, Schüttorf und Bad Bentheim (Franzosenschlucht)
Dies bedeutet im einzelnen folgende Abfahrtzeiten
- Anstoß Freitags 18:30 Uhr: Abfahrt 14:30 Uhr
- Anstoß Samstags 13:00 Uhr: Abfahrt 09:00 Uhr
- Anstoß Samstags 21:30 Uhr: Abfahrt 16:30 Uhr
- Anstoß Sonntags 13:30 Uhr: Abfahrt 09:30 Uhr
Die Rückfahrt erfolgt pünktlich 30 Minuten nach Spielende.
ANMELDUNGEN: werden nur telefonisch unter der Rufnummer 05921 9088631 entgegen genommen. Unter der Rufnummer erreicht ihr immer die Person, die den aktuellen Überblick über freie Busplätze und Karten hat.
Jede Anmeldung ist verbindlich
Kleines Rechenbeispiel für die wirklichen Kosten: 250 km für Hin- und Rückfahrt bedeuten bei den heutigen Benzinpreisen für Superbenzin Kosten in Höhe von ca. 30,00€ und mehr. Dazu kommt noch der Fahrer der gefunden werden will und die Kosten für den Verschleiß am Auto sind noch nicht berücksichtigt.
Haftungsbegrenzung: „Teilnahme auf eigene Gefahr, der Veranstalter haftet, soweit gesetzlich zulässig nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz“.